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   KG, 11.05.2018 - 5 W 97/18   

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KG, 11.05.2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,24856)
KG, Entscheidung vom 11.05.2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,24856)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 5 W 97/18 (https://dejure.org/2018,24856)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 18.10.2022 - 5 U 1046/20

    Calvin Klein - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Vertrieb von

    Auch der erkennende Senat ist in dem hier vorangegangenen Eilverfahren davon ausgegangen, dass es vorliegend um ein Luxusprodukt der Klägerin geht (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7).

    dass die streitgegenständliche Präsentation des ... Calvin Klein-Parfüms - in einem Warenfach ... umgeben von Waren unterschiedlichster Produktkategorien wie etwa Frottee-Handtücher, Plastik-Wasserflaschen, Elektro-Geräte und Kinderspielzeug - nach der Art einer Wühlkiste für übergebliebene restliche Waren zu einem besonders herabgesetzten Sonderpreis - den guten Ruf des Luxusproduktes der Antragstellerin erheblich schädigt (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 7; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 88 f.).

    Insoweit kann ihr zugemutet werden, hinsichtlich der Luxusprodukte das besondere Prestige auch bei einem restlichen Abverkauf zu wahren und auf ein wühltischartiges, achtloses Angebot zu verzichten (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 8 f.; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 - 2 U 321/20 - juris - Rn. 90 ff.; 96 ff.).

    Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht (LGU 16 Abs. 2) eine Verantwortlichkeit (auch) der Beklagten zu 1 für besagte Präsentation festgestellt und sie damit gleichfalls als Unterlassungsschuldnerin angesehen (anders noch Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 14).

    Unter diesen Umständen kann vorliegend nicht von einer erheblichen Schädigung des Prestigecharakters der von der Antragstellerin verteidigten Unionsmarke ausgegangen werden (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 - 5 W 97/18 - juris - Rn. 10, 12).

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